Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig für alle Dienstleistungen (Planung, Konzeption und Durchführung)

der The Bridal Day Club GbR

Inh.: Marie-Louise Schneider und Ann-Kathrin Schneider-Kurrle

 

1. Gültigkeit

Für alle Geschäftsvorgänge, Planungen, Konzeptionen und Durchführungen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform und ergänzen die AGB.

Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.

 

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn er vom Auftraggeber und Auftragnehmer bestätigt wurde. Der Auftragnehmer behält sich vor ohne Angaben von Gründen Aufträge nicht anzunehmen. Telefonisch oder per E-Mail erteilte Aufträge sind für den Auftraggeber verbindlich, für The Bridal Day Club jedoch erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch einen Gesellschafter.

2.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag. Werden zu einem späteren Zeitpunkt weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führt The Bridal Day Club diese nur aus, wenn die Gesellschafter sie ebenfalls bestätigt. Dadurch weiterentstehende Kosten werden separat in Rechnung gestellt.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Nach Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe 250,- € zu leisten. Nach Zahlungseingang beginnt die JGA Konzeption. Die JGA Konzeption kann zwischen 2 und 3 Wochen dauern.

3.2. Weitere 50% der Gesamtsumme abzüglich der Anzahlung sind nach finaler JGA Konzeptauswahl fällig

3.3 Die restliche Summe wird 4 Wochen vor Veranstaltung in Rechnung gestellt

3.4. Die Rechnungen sind 7 Werktage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen

 

4. Vertragsrücktritt

4.1 Wenn es nach unterzeichnetem Auftrag sowie Erhalt der JGA Konzeption zu einem Rücktritt kommt und oder keine Anzahlung innerhalb von 4 Wochen erfolgt, wird eine Stornierungspauschale in Höhe von 400,00 Euro dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt.

4.2 Sollten zwischen Vertragsrücktritt und Veranstaltung weniger als 2 Monate liegen, wird die bereits bezahlte Summe in Höhe von 50 % einbehalten.

4.3 Bei einem Vertragsrücktritt 10 Werktage vor Veranstaltung, wird die bereits bezahlte Summe in Höhe von 90 % einbehalten.

4.4 Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

 

5. Haftung

5.1 The Bridal Day Club haftet nicht für Personen‐ oder Sachschäden, es sei denn, diese wurden nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht. Eine Haftung für Vermögensschäden beim Dienstleister, Auftraggeber oder dritten Personen ist generell ausgeschlossen. The Bridal Day Club übernimmt keinerlei Verantwortung für entstandene wirtschaftliche Schäden. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche jeglicher Art an The Bridal Day Club sind geschlossen.

5.2 Für Schäden an Gegenständen der Dienstleister haftet der Auftraggeber, es sei denn, diese wurden von The Bridal Day Club selbst verursacht. Auch für durch Dritte verursachte Schäden an dem Eigentum von Dienstleistern, die nicht oder nicht mehr zurückverfolgt werden können, haftet zunächst der Auftraggeber. Für durch Wettereinflüsse hervorgerufene Schäden hat bei ungenügender Absicherung der Dienstleister zu haften.

 

6. Auskunftspflicht / Sicherung der Interessen

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, über die Anzahl der Personen wahrheitsgemäß Auskunft zu geben. Sollte die angegebene Teilnehmerzahl abweichend, erfolgt im Fall der Unterschreitung keine Rückerstattung und im Fall der Überschreitung eine Nachberechnung. Bei Überschreitung behält sich der Auftragnehmer vor, die weiteren – nicht angemeldeten Teilnehmer – von der Teilnahme auszuschließen.

6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das entliehene Material des Veranstalters oder des Dienstleisters ordnungsgemäß zu behandeln und es in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

 

7. Verweigerung der Leistung

7.1 The Bridal Day Club behält sich vor, die Dienstleistungen bei Gefährdung der Gesellschafterinnen oder Dritter zu verweigern bzw. abzubrechen. Eine Rückerstattung ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.

 

8. Sonstige Verpflichtungen

8.1 Der beauftragte Dienstleister hat seinen Pflichten als solcher (Genehmigungen, GEMA, Ausschanklizenz, etc.) nachzukommen.

The Bridal Day Club übernimmt keinerlei Haftung, falls dieses nicht ausreichend geschehen sein sollten. Ferner sind daraus resultierende Bußgelder vom Dienstleister zu zahlen.

9. Salvatorische Klausel

9.1 Sollte eine Bestimmung dieser allg. Geschäftsbedingungen oder weiteren, gesonderten Vereinbarungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.